Mit dem Caravan auf Reisen – Bußgelder für Überladung

Thema Überladung:

Im neuen Bußgeldkatalog gibt es einige Änderungen und Verschärfungen für das Fahren mit Anhänger, also Caravan. Diese Verstöße können sehr teuer werden. Wir haben Euch einige wichtige Bußgelder für Verstöße bei Überladungen aufgeführt.

Bei diesen Vergehen liegt der Augenmerk meist bei der zulässigen Anhängelast des Zugfahrzeuges und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers bzw. dessen zulässige Achslast. Überladung liegt vor wenn die zulässige Gesamtmasse, die zulässige Anhängelast oder die zulässige Achslast überschritten wird oder der Mindest- oder Maximalwert der Stützlast unter- bzw. überschritten wird.

Caravan bis 2 to überladen

Tatbestand:            Bußgeld / Punkte / Fahrverbot

Überladung unter 5 %        0 € / – / –

Überladung über 5%.        10 € / – / –

Überladung über 10%.      30 € / – / –

Überladung über 15%.       35 € / – / –

Überladung über 20%.      95 € / 1 / –

Überladung über 25%.    140 € / 1 / –

Überladung über 30%.    235 € / 1 / –

Bußgeldkatalog

Ein überladenes Fahrzeug gefährdet die Verkehrssicherheit. Bitte kontrolliert das zulässige Gesamtgewicht, zulässige Gesamtmasse, Anhänge- sowie Achslast und auch die Stützlast.

Daten sowohl vom Zugfahrzeug als auch vom Anhänger hinsichtlich des Gesamtgewichtes müssen beachtet werden und sollten nicht überschritten werden.

Verschlechtertes Bremsverhalten, Abnahme der Fahrstabilität und auch ein unzureichende bzw. fehlende Ladungssicherung können im Ernstfall fatale Auswirkungen haben für Fahrer Mitfahrer und andere Verkehrsteilnehmer.

Wann gilt ein Auto bzw. ein LKW als überladen?

Der LKW bzw. das Auto ist dann überladen, wenn die zulässige Gesamtmasse (zGM) oder nach der StVO das zulässige Gesamtgewicht (zGG), überschritten wurde. Je nachdem, um wie viel Prozent die zulässige Anhängelast überschritten wird, kann das Bußgeld variieren.

Diese Angaben bezeichnen die Summe aus dem Leergewicht des Fahrzeugs inklusive seiner maximalen Zuladung. Zu letzterer zählt auch die Fahrzeugkombination.

Unterschieden wird nach verschiedenen Gewichtsklassen. Diese sind:

  • Pkw mit zGM kleiner als 2,8 Tonnen (durchschnittlicher Pkw)
  • Pkw, Wohnmobile und Transporter mit zGM kleiner als 3,5 Tonnen
  • Lkw mit zGM kleiner als 7,5 Tonnen
  • Lkw mit zGM kleiner als 18 Tonnen

Bitte achtet darauf, damit sich Eure Urlaubskasse nicht schon zu Beginn des Urlaubs leert.

Wir wünschen Euch eine allzeit gute und knitterfreie Fahrt!

Claudia & Michael

PS: Noch ein Nachsatz zum Parken auf öffentlichen Parkplätzen, welches auch immer wieder ein Thema ist.

Grundsätzlich gilt – Wohnwagen und Anhänger ohne angekuppelten PKW dürfen nicht länger als 2 Wochen auf einem öffentlichen Parkplatz stehen, ansonsten wird ein Verwarngeld fällig. Eine kurze Bewegung alle 2 Wochen reicht nicht aus. Andere Verkehrsteilnehmer müssen auch eine reele Chance bekommen auch den Platz nutzen zu können.

Quelle: Bußgeldkatalog.de